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Taxi- und Krankenfahrten

Details Taxi- und Krankenfahrten

Als Klinik- und Gesundheitsstandort genießt Heidelberg höchstes Renommee. Hundertausende Patienten aus der ganzen Welt strömen jährlich in die Universitätsstadt, um sich hier behandeln zu lassen. Gerade bei regelmäßiger ambulanter Pflege ist der Weg ins Krankenhaus ein aufwendiges Unterfangen. Abhilfe verschaffen da die Gesundheitsfahrten von TLS-Heidelberg. Auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ist der Personentransport eine Herausforderung. In diesem Bereich unterstützen wir mit unserem barrierefreien Taxi.

Barrierefreies Inklusions-Taxi

„Hinkommen, reinkommen, klarkommen“ – so lautet die Devise beim Thema Barrierefreiheit. Für E-Rolli-Fahrer scheiterten Taxifahrten in Heidelberg bislang am „Reinkommen“.  2020 hat TLS-Heidelberg das Problem gelöst. Seither betreiben wir am Standort Heidelberg das erste barrierefreie Inklusionstaxi. Wir freuen uns, dass wir diese Transportlücke gemeinsam mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten und dem Städtischen Bürger- und Ordnungsamt schließen konnten.

Universitätsklinikum Heidelberg

  • Klinikum und Fakultät beschäftigen rund 14.000 Mitarbeiter
  • Das Klinikum ist in 50 Fachabteilungen untergliedert
  • Jährlich werden hier etwa 108.000 Patienten stationär behandelt
  • Es finden hier über 1,1 Mio. ambulante Besuche jährlich statt

 

 

 

 

TAXI BUCHEN

Telefon: 06221 - 770022
E-Mail: taxi@tls-heidelberg.de

Oder buchen Sie bequem über das Taxi-Formular rechts, neben diesem Text.

MÖGLICHKEITEN DER KOSTENERSTATTUNG

In vielen Fällen können unsere Fahrgäste die Kosten einer TLS-Gesundheitsfahrt von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Grundvoraussetzung für eine Erstattung sind:

  • Nachweis über ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Krankentransportschein)
    Fragen Sie den überweisenden Arzt nach einer entsprechenden Bescheinigung. Diese belegt, dass er/sie Sie an einen Facharzt überwiesen oder ins Krankenhaus eingewiesen hat, bzw. Ihnen ein Rezept für eine mehrmalige Physiotherapie ausgestellt hat.
     
  • Genehmigung der Krankenbeförderung durch die Krankenkasse
    Die meisten Gesundheitsfahrten müssen im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Die überweisende Arztpraxis sollte Ihnen bereits eine erste Einschätzung geben können, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.

Häufig gestellte Fragen

In den meisten Fällen ja. Wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung nachgewiesen wurde, gilt die sogenannte „Genehmigungsfiktion“. Das heißt, dass die ärztliche Verordnung genügt und die Gesundheitsfahrten nicht mehr zusätzlich von der Krankenkasse genehmigt werden müssen.

Sie liegt bei Pflegegrad 4 und 5 automatisch vor. Bei Pflegegrad 3 liegt sie nur dann vor, wenn entweder das zusätzliche Merkzeichen einer dauerhaft eingeschränkten Mobilität vorhanden ist oder wenn bereits 2016 die Pflegestufe 2 vorlag. (Merkzeichen „G“, „aG“, „Bl“ oder „H“).

Bei einer ambulanten OP oder einer vor-/nachstationären Behandlung im Krankenhaus wird der Transportschein vom Krankenhaus ausgestellt. Für Fahrten zu einer therapeutischen Maßnahme stellt der behandelnde Arzt die Verordnung aus, der die Therapie verordnet hat.

Versicherte zahlen 10 % des Fahrpreises (min. 5,- € und max. 10,- € pro Fahrt) als gesetzliche Zuzahlung. Auch Zuzahlungen für Kinder und Jugendliche müssen selbst geleistet werden.

Je früher, desto besser. In Ausnahmefällen sind aber auch kurzfristige Buchungen möglich.

Bis zu 3 Personen nehmen wir gerne zusätzlich als Begleitpersonen mit.

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Unsere Kunden

Der Airport-Shuttle kehrt zurück

Zu unserer großen Freude geben wir bekannt, dass wir ab Freitag, 15. September 2023 den Shuttleverkehr zum und vom Flughafen Frankfurt testweise wiederaufnehmen. Preise und Buchungskonditionen entnehmen Sie bitte unserer Website. Trotz rasant gestiegener Spritpreise bieten wir auf dieser Strecke weiterhin rabattierte Einzelfahrten an. Für die Buchung exklusiver Direktfahrten auf den Strecken HD-FRA und FRA-HD berechnen wir ab 01. August 2023 EUR 145,- statt regulär EUR 150,-.