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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.

Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.

Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt und schriftlich bestätigt werden. Für die Annahme des Vertrages (den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung) ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von TLS maßgebend. Der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte der Auftragsbestätigung genau zu prüfen.

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.

Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-)schriftlichen Bestätigung.

Von Seiten der TLS wird ein erteilter Fahrauftrag eines Kunden mit den Auftragsdetails, wie Abholtermin, -ort, und -uhrzeit dem Kunden per E-Mail bestätigt. Je nach Tourführung kann sich die Abholuhrzeit für den Abholtermin noch um bis zu 30 Minuten verschieben. Der Kunde ist daher verpflichtet, einen Tag vor Abflug zwischen 16:00 und 20:00 Uhr bei der TLS anzurufen und sich die genaue Abholzeit bestätigen zu lassen. Die Abholzeit ist genau einzuhalten, da sonst der Beförderungs-anspruch grundsätzlich (maximal nach 10 Minuten Wartezeit des TLS Fahrers) entfällt und als sog. „No Show“ an den Kunden berechnet wird.

Der Kunde muss während des Abholzeitraums (15 Minuten vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Abholzeitraums erfolgt. Erfolgt die Abholung durch einen TLS Fahrer nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums, so hat der Kunde die TLS zu benachrichtigen.

Bei Nutzung des TLS Airport Shuttle Services erfolgt eine Abholung des Kunden am Flughafen grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point des Terminals. Der Kunde hat die Pflicht, den am Meeting-Point wartenden TLS Fahrer, der entsprechend durch Namensschild oder TLS Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig zu machen. Für die Rückfahrt bei der Abholung am Flughafen kann Wartezeit entstehen. Die TLS behält sich vor, Fahrgäste zusammen zu befördern, deren Flugankunft grundsätzlich nicht mehr als 30 Minuten auseinander liegt.

Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versucht die TLS pünktlich zu erscheinen. Flugverspätungen sind der TLS bekannt.

Für kurzfristig erteilte Fahraufträge behält sich die TLS vor, eine zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 7,- € brutto zu erheben. Kurzfristig erteilte Fahraufträge sind folgendermaßen definiert: Aufträge am selben Tag und Buchungen nach 17:00 Uhr für den Folgetag. Diese Gebühr kann auch bei kurzfristigen Um-buchungen/Änderungen anfallen.

Ist Barzahlung vereinbart, ist der Fahrpreis spätestens bei Ende der Auftragsausführung an den TLS Fahrer zu entrichten. Wenn es einen Auftrag für eine Hin- und Rückfahrt gibt, ist der gesamte Fahrpreis bei Beendigung der ersten Fahrt an den TLS Fahrer zu entrichten.

Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit gemäß vorgegebenem Zahlungsziel ein. Der Betrag der Rechnung muss binnen 14 Tagen auf dem genannten Konto von TLS mit Angabe der Rechnungs- und Kundennummer überwiesen werden.

Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Auftragsvergütung im Zweifel vom Auftrag-geber zu entrichten.

Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) berechnet. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenen Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,- € brutto erhoben werden.

Die Rechnungen der TLS werden automatisch aus dem Auftragssystem generiert, daher wird für manuelle Änderungen oder Sonderwünsche eine pauschale Aufwandsentschädigung von 10,- € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Das gleiche behält sich die TLS für Barzahler vor, welche bei Gruppentarifen mehrere Tickets benötigen.

Pro Person dürfen maximal zwei Gepäckstücke und ein Handgepäck in normaler Größe mitgeführt werden. Zusatz-gepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der Fahr-auftragserteilung deklariert werden, da sonst kein Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke können von der TLS Mehrkosten berechnet werden. Die Höhe der Mehrkosten wird auf Anfrage mitgeteilt.

Die Vertragsparteien haben das Recht, den Beförderungs-auftrag zu stornieren. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Die kostenfreie Stornierung eines Airport Shuttle Services ist ausschließlich bis 24 Stunden vor Fahrtantritt kostenfrei. Tritt der Kunde eine Fahrt nicht an (sog. „No Show“) oder storniert dieser den Fahrauftrag innerhalb der 24 Stunden vor Fahrtantritt, so bleibt es TLS vorbehalten das volle Auftrags-volumen bzw. den vollen Fahrpreis an den Kunden in Rechnung stellen.

Die Stornierung eines individuellen Transfers oder Limousinen Services ist nur kostenfrei, wenn der TLS keine Kosten entstanden sind. Andernfalls kann die TLS bereits entstandene Kosten in Rechnung stellen.

Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von der TLS geforderte Auftrags-/Fahrpreisentschädigung.

Individuelle Stornobedingungen bleiben davon unberührt.

Fahrzeuge von TLS dürfen nicht genutzt werden

a)    zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art

b)    zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

c)     zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen

Dem Kunden ist untersagt, den TLS Fahrer zu den unter Ziff. a)-c) aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.

a)    Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig, verursachten Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem TLS Fahrer persönlich unbegrenzt.

b)    Im Übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck entstanden sind.

c)     Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen, (fern-)schriftlichen oder E-Mail-Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von TLS verschuldet wurde.

TLS behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei tele-fonischen, (fern-)schriftlichen oder per E-Mail eingehenden Aufträgen eine Bestätigung einzuholen.

Werden telefonische, (fern-)schriftliche oder E-Mail-Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen diesen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.

TLS haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.

Im Falle des Verzuges trifft eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. TLS darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält.

Macht die TLS hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.

Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsver-dichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorherseh-barem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet die TLS gleichfalls nicht.

Schadensersatzansprüche gegen die TLS werden erst dann fällig, wenn diese frei von Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe sind. Sollten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall resultieren, besteht ein Anspruch nur, wenn zuvor die Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen.

Bei allen sonst gegen die TLS geltend gemachten Ansprüchen leistet die TLS nur aufgrund von Rechnungen, die den allge-meinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für mittelbare Schadensersatzansprüche ist die Haftung auf das 8-fache des Netto-Fahrpreises begrenzt.

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die TLS die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist die TLS bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und den Verwendungs-möglichkeiten die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die TLS seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ergeben, wird Heidelberg als Gerichtsstand vereinbart, soweit

a)   der Kunde Vollkaufmann gemäß § 1 HGB ist

b)   er eine dem Vollkaufmann gleichgestellte Person im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist

c)   er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat

d)   er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-lichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat

e)   sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-punkt der Klageerhebung unbekannt ist

Stand 28.02.2017

TLS Transfer & Limousinenservice GmbH

Am Taubenfeld 39
69123 Heidelberg
Deutschland

Telefon: +49 (0)6221 770077
Fax: +49 (0)6221 770070
E-Mail: info@tls-heidelberg.de

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Unsere Kunden

Der Airport-Shuttle kehrt zurück

Zu unserer großen Freude geben wir bekannt, dass wir ab Freitag, 15. September 2023 den Shuttleverkehr zum und vom Flughafen Frankfurt testweise wiederaufnehmen. Preise und Buchungskonditionen entnehmen Sie bitte unserer Website. Trotz rasant gestiegener Spritpreise bieten wir auf dieser Strecke weiterhin rabattierte Einzelfahrten an. Für die Buchung exklusiver Direktfahrten auf den Strecken HD-FRA und FRA-HD berechnen wir ab 01. August 2023 EUR 145,- statt regulär EUR 150,-.